WSB Bayern
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Sie interessieren sich für eine Wohnung und möchten sich vormerken lassen?

Hier finden Sie ein Formular, mit dem Sie sich für freifinanzierte Wohnungen bei uns vormerken können.
Die Entgegennahme einer Vormerkung durch die WSB-Bayern berechtigt noch nicht zum Bezug einer Wohnung. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass für öffentlich geförderte Wohnungen (Sozialwohnungen) keine Vormerkungen entgegengenommen werden können.

 Der Vormerkbogen für München im PDF-Format zum runterladen
 Der Vormerkbogen für Augsburg im PDF-Format zum runterladen
 Der Vormerkbogen für Nürnberg, Fürth und Bayreuth im PDF-Format zum runterladen
 Der Vormerkbogen für Lenting im PDF-Format zum runterladen

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Sie möchten uns eine Einzugsermächtigung erteilen?

Wir möchten Sie hiermit auf die Vorteile des Einzugsverfahrens hinweisen, an dem bereits ein Großteil unserer Mieter teilnimmt:

  • Ihre Miete, einschließlich Vorauszahlungen für Betriebs- und Heizkosten, wird termingerecht stets in der aktuellen Höhe von Ihrem Konto abgebucht.
  • Um Änderungen der aktuellen Miethöhe müssen Sie sich nicht kümmern. Diese werden jeweils automatisch berücksichtigt.
  • Guthaben/Nachforderungen aus Nebenkostenabrechnungen werden automatisch berücksichtigt, Sie ersparen sich Wege zu Ihrem Bankinstitut für Einzahlungen oder Änderungen eines Dauerauftrages.
  • Darüber hinaus sparen Sie Kosten, denn die Änderung von Beträgen im Lastschrifteinzugsverfahren ist kostenfrei. Für die Änderung eines Dauerauftrages erheben viele Geldinstitute eine zusätzliche Gebühr.

Das Verfahren ist für Sie ohne Risiko:

  • Innerhalb von 6 Wochen können Sie abgebuchte Beträge durch Ihr Geldinstitut auf Ihr Konto zurückholen lassen, wenn Sie mit der Abbuchung nicht einverstanden sind.
  • Sie können jederzeit die Lastschrifteinzugsermächtigung widerrufen.
  • Sie erlischt automatisch bei Beendigung Ihres Mietverhältnisses.

 Das Formular im PDF-Format zum runterladen

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Sie möchten eine bauliche Veränderung durchführen?

Bauliche Veränderung (z.B. Kücheneinbau, Verlegen eines Fußbodenbelages) bedürfen grundsätzlich der Zustimmung des Vermieters.

Sollten Sie eine bauliche Veränderung vornehmen wollen, senden Sie bitte das Formular vollständig ausgefüllt an die zuständige Geschäftsstelle.

Dieser Antrag wird dann durch unsere technische Abteilung geprüft; Sie erhalten eine schriftliche Genehmigung, in der die Bedingungen für die Ausführung aufgeführt sind. Durch Ihre Unterschrift erkennen Sie diese Auflagen an.

Nach Eingang des von Ihnen unterzeichneten Originals in unserer Geschäftsstelle gilt die Genehmigung als erteilt.

Vorab sollten Sie beachten :

  • Sämtliche Kosten im Zusammenhang mit dieser Maßnahme gehen zu Ihren Lasten.
  • Die Durchführung einer baulichen Veränderung muß durch eine Fachfirma erfolgen und durch unsere örtliche Hausverwaltung überwacht und abgenommen werden können.
  • Sie haften für daraus entstehende Schäden und stellen den Vermieter von allen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit der Maßnahme frei.

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Sie möchten Untervermieten?

Soweit Ihrem Antrag auf Untervermietung entsprochen werden kann, weisen wir darauf hin, dass ein monatlicher Untermietzuschlag erhoben wird.

Nach Prüfung Ihres Untermietantrages erhalten Sie, soweit wir Ihrem Antrag zustimmen können, eine schriftliche Genehmigung.

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Sie möchten Ihre Wohnung oder Ihre Garage kündigen?

Eine rechtsgültige Kündigung muß die Unterschrift aller Mieter haben, die den Mietvertrag unterschrieben hatten bzw. es kann die alleinige Verfügungsberechtigung durch entsprechende Urkunden (z.B. Sterbeurkunde) belegt werden.

Die Kündigungsfristen entnehmen Sie bitte Ihrem Mietvertrag.

Bitte reichen Sie die Kündigung im Original bei uns ein; Kündigungen per Fax / E-mail sind unwirksam.

 Das Formular im PDF-Format zum runterladen

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