Sozialwohnungen sind mit öffentlichen Mitteln (meistens durch den Staat) gefördert und unterliegen einer Belegungs- und Mietpreisbindung. Sie können deshalb nur an Personen mit Berechtigungsschein vermietet werden. Der Wohnberechtigungsschein muß bei der für das Wohnungswesen zuständigen Stelle der Gemeinde- oder Kreisverwaltung beantragt werden. Für den Erhalt dieser Berechtigung darf ein bestimmtes Gesamteinkommen der Familie nicht überschritten werden.
Augsburg
Wohnungs- und Stiftungsamt Augsburg
Schießgrabenstr. 4
86150 Augsburg
Tel. 0821 / 324-4261
Fax 0821 / 324-4270
Bayreuth
Wohnungsamt
Dr.-Franz-Straße 6
95445 Bayreuth
Tel. 0921 / 25-0
Fax 0921 / 25-1625
Fürth
Sozialamt / Wohnungsfürsorge
Königsplatz 2
90762 Fürth
Tel. 0911 974-1761
Fax 0911 974-1764
Lenting
Landratsamt Eichstätt-Dienststelle Ingolstadt
Auf der Schanz 39
85049 Ingolstadt
Tel. 0841 / 306-0
Fax 0841 / 306-488
München
Amt für Wohnen und Migration
Franziskanerstr. 8
81669 München
Tel. 089 / 233-40174
Fax 089 / 233-40340
Nürnberg
Amt für Wohnen und Stadterneuerung
Marienstr. 6
90317 Nürnberg
Tel. 0911 / 231-22 10
Fax 0911 / 231-22 15



